Überschrift
Beratungslehrerin
Frau Susanne Schatz
s.schatz@stgms.de
09191 65455
Schulpsychologie:
Staatlicher Schulpsychologe
Herr Rainer Zenk
0162-1036870
Link: Vorrucken-lernzielgleich-GeL.docx
Wichtige Hinweise für Legasthenie und Leserechtschreibstörung:
- Die Anträge gehen über die Beratungslehrkraft direkt an den Schulpsychologin Frau Wächter.
- Atteste eines Facharztes müssen von der Schulpsychologin bestätigt werden.
- In der Regel müssen die Bescheinigungen alle zwei Jahre verlängert werden, auf jeden Fall aber zu Beginn der 5. Jahrgangsstufe